Der Beruf des/der Physiotherapeut*in ist aus dem heutigen Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken. Ohne die Arbeit der Physiotherapeut*innen in der Prävention, der kurativen und rehabilitativen Medizin würden sich auch die Erfolge der modernen Medizin in der Praxis, in Krankenhäusern und in der Rehabilitation heute nicht einstellen.
Unübersehbar ist der Trend bei Ärzt*innen und Patient*innen zu nebenwirkungsfreien, natürlichen Heilmethoden, die den Patient*innen effektiv helfen, ohne sie gleichzeitig mit mehr oder weniger schädlichen Nebenwirkungen zu belasten. In enger Kooperation mit dem/der behandelnden Ärzt*in leistet der/die Physiotherapeut*in an und mit den Patient*innen eine anspruchsvolle und medizinisch notwendige Arbeit.
Die breit gefächerte Regelausbildung zum/zur Physiotherapeut*in an staatlich anerkannten Schulen dauert drei Jahre und endet mit der staatlichen Abschlussprüfung. Die Regelausbildung umfasst sowohl den theoretischen und praktischen Unterricht (2.900 Stunden) als auch die praktische Ausbildung (1.600 Stunden).
Die Verknüpfung von theoretischen und praktischen Ausbildungselementen kann die jeweilige Ausbildungsstätte selbst gestalten. Die Bandbreite der Ausbildungsinhalte umfasst ein umfangreiches Spektrum:
A. Theoretischer und praktischer Unterricht | |
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Berufs-, Gesetzes und Staatskunde | 40 Stunden |
Anatomie | 240 Stunden |
Physiologie | 140 Stunden |
Allgemeine Krankheitslehre | 30 Stunden |
Spezielle Krankheitslehre | 360 Stunden |
Hygiene | 30 Stunden |
Erste Hilfe und Verbandtechnik | 30 Stunden |
Angewandte Physik und Biomechanik | 40 Stunden |
Sprache und Schriftentum | 20 Stunden |
Psychologie / Pädagogik / Soziologie | 60 Stunden |
Prävention und Rehabilitation | 20 Stunden |
Trainingslehre | 40 Stunden |
Bewegungslehre | 60 Stunden |
Bewegungserziehung | 120 Stunden |
Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken | 100 Stunden |
Krankengymastische Behandlungstechniken | >500 Stunden |
Massagetherapie | 150 Stunden |
Eletro-, Licht- und Strahlentherapie | 60 Stunden |
Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie | 60 Stunden |
Methodische Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten | 700 Stunden |
Zur Verteilung auf alle Fächer | 100 Stunden |
Insgesamt | 2.900 Stunden |
B. Praktische Ausbildung an Krankenhäusern und anderen geeigneten Einrichtungen | |
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Chirurgie | 240 Stunden |
Innere Medizin | 240 Stunden |
Orthopädie | 240 Stunden |
Neurologie | 240 Stunden |
Pädiatrie | 160 Stunden |
Psychatrie | 80 Stunden |
Gynäkologie | 80 Stunden |
Zur Verteilung auf alle Fachgebiete | 240 Stunden |
Sonstige Einrichtungen, Exkursionen | 80 Stunden |
Insgesamt | 1.600 Stunden |
C. Prüfung | |
D. Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut" nach 3 Jahren Ausbildung |
Neben der „klassischen“ dreijährigen Ausbildung an Berufsfachschulen bieten immer mehr Fachhochschulen und Universitäten akademische Ausbildungswege zum Bachelor oder Master an. Zumeist sind dies Studiengänge, die auf die Berufsfachschulausbildung aufsatteln; aber auch grundständige, und somit komplett akademische Ausbildungen, sind im Kommen.
Informationen findet Ihr hier:
Sonderregelungen bestehen für Bewerber*innen, die bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Masseur*in und medizinische/r Bademeister*in verfügen (Ergänzungsausbildung).
Je nach Dauer der Berufstätigkeit und nachgewiesener Fort- und Weiterbildung kann ein/e Masseur*in und medizinische/r Bademeister*in in 18, 12 oder neun Monaten in Voll- und Teilzeitausbildung (ggf. kombiniert mit Fernunterricht) die Krankengymnastik zusätzlich erlernen und Physiotherapeut*in werden.
Voraussetzung für die Ausbildung zum/zur Physiotherapeut*in ist der mittlere oder ein diesem gleichgestellter Bildungsabschluss. Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten privaten oder staatlichen Schulen statt.
Die staatlichen Schulen bieten die Ausbildung zumeist kostenfrei an, Kosten für eventuelle Unterbringung sowie Lernmittel und Berufskleidung müssen jedoch vom Lehrgangsteilnehmenden selbst getragen werden. Die Lehrgangsgebühren an privaten Schulen betragen zurzeit durchschnittlich ca. 300 bis 450 Euro monatlich. Bewerber*innen sollten sich in jedem Fall direkt bei den Schulen erkundigen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhält der/die Absolvent*in die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Physiotherapeut*in“ zu führen.
Ein Mindestalter für Bewerber*innen gibt es seit dem 24.10.2008 nicht mehr. Bewerber*innen sollten eine gewisse persönliche Reife mitbringen, die für die therapeutische Arbeit am Menschen unerlässlich ist.
Die körperliche Eignung zur Ausübung des Berufes muss durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen werden. Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, soziales Verantwortungsbewusstsein, Teamgeist und die Bereitschaft, sich fachlich immer auf dem Laufenden zu halten, sind sicherlich wichtige Voraussetzungen für die Ausübung dieses Berufes.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausbildung und Prüfung der Physiotherapeut*innen sind das „Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG)“ vom 26. Mai 1994 und die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV)“ vom 6. Dezember 1994. Durch das neue Berufsgesetz wurde übrigens auch die frühere Berufsbezeichnung „Krankengymnast“ durch die Bezeichnung „Physiotherapeut“ ersetzt.
Der/die Physiotherapeut*in ist in zahlreichen und unterschiedlichsten Fachgebieten der Medizin gefordert. Das Spektrum reicht von der Orthopädie und Traumatologie über Innere Medizin, Pädiatrie, Psychiatrie, Neurologie, Neurochirurgie, Chirurgie, Gynäkologie bis hin zur Geriatrie und Sport- und Arbeitsmedizin.
Dem/der Physiotherapeut*in steht dabei ein umfangreiches Repertoire an Behandlungstechniken zur Verfügung:
Die Prävention hat die Aufgabe,
Die Prävention hat damit die wichtige Funktion, Vorsorge zu treffen, dass unsere immer älter werdende Gesellschaft nicht zwangsläufig auch immer kränker wird. Hier bieten sich dem/der Physiotherapeut*in vielfältige Möglichkeiten, sein/ihr Wissen an die Frau und an den Mann zu bringen.
Die Wiedereingliederung in das Berufs- und Privatleben ist Ziel der Rehabilitation. Eine zügige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und die Stärkung der sozialen Reintegration dient nicht nur dem Wohle des/der Patient*in, was selbstverständlich vorrangig ist, sondern durch die damit verbundenen gesamtwirtschaftlichen Effekte auch der Gesellschaft insgesamt. Der Kostensenkungsaspekt rückt die Rehabilitation in eine zentrale Position im Gesundheitswesen. Nicht von ungefähr gibt es Schlagworte wie „ambulant vor stationär“ oder „Rehabilitation vor Rente“. Auch in diesem Bereich findet der/die Physiotherapeut*in ein umfangreiches Aktionsfeld.
Dem gesteigerten Bedürfnis der Bevölkerung nach gesunder Lebensweise entspringt das weite Tätigkeitsfeld der „Medical Wellness“. Hier ist der/die Physiotherapeut*in mit seiner/ihrer qualifizierten Ausbildung der/die perfekte Partner*in für alle gesundheitsorientierten Menschen.
Der/die Physiotherapeut*in kann je nach persönlichen beruflichen Zielsetzungen und Interessen unter verschiedensten Einsatzmöglichkeiten wählen
Wer sich dafür interessiert, sich mit eigener Praxis als Physiotherapeut*in selbständig zu machen, muss diverse Voraussetzungen erfüllen. Die Einzelheiten einer Zulassung bei den Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und anderen Sozialversicherungsträgern ergeben sich aus gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien zu persönlichen, fachlichen, räumlichen und einrichtungsmäßigen Voraussetzungen. Nähere Informationen dazu erhalten VPT-Mitglieder auf Anfrage über ihre zuständigen Landesgruppen.
Es führt kein Weg daran vorbei: Wer mit dem rasanten Fortschritt in der Medizin Schritt halten will, muss sich fachlich ständig auf dem neuesten Stand halten. Unabdingbar für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten – und auch nicht zuletzt für den persönlichen beruflichen Erfolg – ist eine konsequente Fort- und Weiterbildung.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen gibt es sogar eine Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung.
Die Fort- und Weiterbildungsangebote ermöglichen es dem/der Therapeut*in über die eigene Wissensbereicherung hinaus, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben, die zur Abrechnung weiterer Therapiemethoden mit den Kostenträgern berechtigen (z.B. sog. Zertifikatsleistungen).
Dazu gehören z.B. Weiterbildungen in
In privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen wird das Gehalt frei vereinbart. Eine Orientierung für Arbeitgeber*innen kann der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ sein, der für öffentliche Arbeitgeber*innen maßgeblich ist.
Der/die Physiotherapeut*in in eigener Praxis mit Kassenzulassung wird nach den Vergütungssätzen, die zwischen den Versicherungsträgern und dem Berufsverband auf Bundes- oder Länderebene vereinbart werden, bezahlt. Der Anteil der gesetzlich Versicherten ist in der Bundesrepublik Deutschland sehr hoch, es existieren jedoch auch zunehmend Praxen, die ausschließlich oder vorwiegend aus den Einnahmen von Privatbehandlungen nach freier Vereinbarung leben. Das Einkommen eines/einer Physiotherapeut*in in eigener Praxis hängt von so vielen unterschiedlichen Faktoren ab, dass an dieser Stelle keine Aussage dazu getroffen werden kann.
Ausführliche Informationen zum Beruf des/der Physiotherapeut*in gibt es bei