Neue Preisliste vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht

Am 31. März 2021 veröffentlichte der GKV-Spitzenverband die neue Preisliste für physiotherapeutische Leistungen. Die Erhöhung der Bundeshöchstpreise um 1,51 Prozent ist Teil des Schiedsspruchs und tritt somit ab dem 01. April in Kraft. Die Erhöhung soll laut Schiedsstelle die Kostensteigerungen in den Praxen zwischen dem 01. Juli 2019 und dem 31. März 2021 ausgleichen.

Laut GKV-Spitzenverband gelten alte Rahmenverträge weiter

Der GKV-Spitzenverband hat seine Mitgliedskassen informiert, dass die bisherigen
kassenindividuellen Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V (alt) fortgelten. Die neue Bundeshöchstpreisliste des GKV-Spitzenverbandes ist somit eine Anlage zu den bestehenden und auch weiter gültigen Rahmenverträgen mit den Krankenkassen.

Alle Abrechnungsregelungen bleiben bestehen. Verordnungen für Patienten, die ab dem 01. April 2021 ausgestellt werden, können mit den neuen Preisen abgerechnet werden. Sieht der aktuell gültige Rahmenvertrag für die Abrechnung neuer Preise hingegen den ersten Behandlungstag vor, gelten die neuen Preise für alle Verordnungen mit dem ersten Tag der Behandlung ab dem 01. April 2021.

Weitere Schritte der Verbände sind in Vorbereitung

Die vier maßgeblichen Verbände arbeiten an einer möglichen Klage gegen den Schiedsspruch und die Vorbereitung eines zweiten Schiedsverfahrens. Denn: Die Verbände und der GKV-SV sollten sich laut Schiedsstelle in weiteren Verhandlungen auf eine weitere Erhöhung der Vergütung verständigen - unter Berücksichtigung der von der Schiedsstelle festgelegten Parameter. Dazu kam es leider nicht. Die Verhandlungen endeten am 25. März 2021 ergebnislos.

Die aktuelle Preisliste finden Sie hier.