13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05. Juni 2021 Rahmenkonzept Sport vom 20. Mai 2021

Bericht aus der Bayerischen Kabinettssitzung vom 4. Juni 2021 
Bekämpfung der Corona-Pandemie / Niedrigere Inzidenzen und steigende Impfquote ermöglichen deutliche Lockerungen der Beschränkungen.

Seit nunmehr über einem Jahr prägen die Auswirkungen der Corona-Pandemie das öffentliche und private Leben. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Vorsicht und Umsicht sind nach wie vor der beste Ratgeber für unsere Gesellschaft, um uns zu schützen und immer mehr Freiheiten zu ermöglichen. Wachsamkeit und persönliches Verantwortungsbewusstsein bleiben zentrale Forderung.

Und doch: Es gibt mehr und mehr Grund zur Zuversicht. Die enormen Anstrengungen der letzten Monate und Wochen tragen Früchte. Die Belastung der Krankenhäuser nimmt spürbar ab. Außerdem: Die stetig steigende Impfquote, die spürbar gesunkenen Inzidenzen, die beginnende Outdoor-Saison – die Zeichen stehen auf Entspannung. Es ist Zeit für einen großen Schritt in Richtung Normalität.

1. Der Katastrophenfall in Bayern wurde zum 7. Juni 2021 aufgehoben.

2. Nur noch zwei Inzidenzschwellen (50 und 100):
Es gibt nur noch zwei Inzidenzkategorien: Gebiete mit Inzidenz < 50 und Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100. Der bisherige Inzidenzbereich < 35 entfällt. Das macht es allen leichter, sich auf klare Regelungen vor Ort einzustellen.

3. Vor diesem Hintergrund gelten seit dem 7. Juni als neue 13. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) für den Inzidenzbereich < 100 folgende Maßnahmen:
Genauere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-4-juni-2021/

Die Vollständige 13. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entnehmen Sie bitte dem folgedem Link: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384/

Hier auch der Link zum Rahmenkonzept Sport in der Fassung vom 20. Mai 2021: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-359/